Wir holen Dein Coaching Geld zurück
Viele Coaching-Verträge sind rechtswidrig, denn es fehlt die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) notwendige Zulassung. Deshalb können wir gemeinsam Dein Coaching Geld zurück holen.
neue Grundsatzentscheidung:
Auch B2B-Coachings sind betroffen
Der BGH stellte klar: Auch Coachings, die sich an Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler richten, unterliegen dem FernUSG – sofern sie die gesetzlichen Merkmale erfüllen.
Damit weitet das Urteil den Anwendungsbereich des FernUSG erstmals deutlich aus. Bislang gingen viele Anbieter davon aus, dass das Gesetz ausschließlich für Verbraucher gilt.
Der Fall: Online-Coaching ohne gesetzliche Zulassung
Ein Kläger hatte mehrere Online-Coachings im Bereich Trading gebucht – zu einem Gesamtpreis von rund 24.000 Euro. Nachdem er herausfand, dass der Anbieter keine gesetzlich vorgeschriebene Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hatte, widerrief er die Verträge und forderte sein Geld zurück.
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab dem Kläger zunächst recht. Der Anbieter legte Revision ein.
Am 12. Juni 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) die Entscheidung:
Die Verträge mit vielen Coaching Anbietern sind deshalb nichtig, da sie ohne die erforderliche Zulassung gemäß FernUSG abgeschlossen wurden.
Coaching-Vertrag wiederrufen oder beenden?
Dein rechtlicher Hebel, um das Geld zurück zu holen: § 12 FernUSG
Du möchtest aus einem überteuerten Coaching-Vertrag aussteigen? § 12 FernUSG bietet Dir die rechtliche Grundlage, um den Vertrag zu widerrufen oder zu beenden und Dein Geld zurückzufordern. Unsere Coaching Anwälte helfen Dir dabei.

Marc Ellerbrock, Rechtsanwalt
Marc ist passionierter Anwalt, den viele bereits aus den Medien kennen. Seine Schwerpunkte sind: Prozessführung, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Haftungsabwehr (Vermittler, Berater, Makler), Rückabwicklung von Versicherungsverträgen, Schadensersatz von Versicherungsgesellschaften, Glücksspielrecht. Er setzt sich mit seinem Team aus weiteren erfahrenen Anwälten für die Rückforderung Deiner Coaching-Ausgaben ein.
Nützliches Wissen zu Online-Coaching-Verträgen
Verbraucher und neuerdings auch Unternehmer haben umfassende Rechte, um sich von rechtlich unwirksamen oder unseriösen Online-Coaching-Verträgen zu lösen – und gezahltes Geld zurückzufordern.
Fehlt dem Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung nach § 12 FernUSG, ist der Vertrag von Anfang an nichtig. In diesem Fall musst Du nicht kündigen oder widerrufen – Du hast direkt einen Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Beträge.
Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung kannst binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen – ohne Angabe von Gründen. Wurde die Belehrung unterlassen oder war fehlerhaft, kann der Widerruf auch deutlich später noch wirksam erklärt werden.
Handelt es sich um einen Dienstvertrag (§§ 611–630 BGB), der auf einem besonderen Vertrauensverhältnis beruht – was bei vielen Coaching-Angeboten der Fall ist –, kannst Du diesen jederzeit fristlos kündigen. Das gilt für Verbraucher und neuerdings auch für Unternehmer.
Ist der Vertrag überteuert oder enthält unfaire Bedingungen, kann er nach den allgemeinen Vorschriften des BGB – etwa wegen Wuchers oder Irrtums – angefochten werden. Auch dann besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.
Häufige Fragen zu Coaching Geld zurück holen & Coaching Verträgen
Wer kann Coaching-Gebühren zurückfordern?
Jeder, der einen Online-Coaching-Vertrag abgeschlossen hat, der nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann unter Umständen sein Geld zurückfordern. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies nun auch für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen möglich.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Rückforderung erfüllt sein?
Der Coaching-Vertrag muss ohne die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG abgeschlossen worden sein. Nur wenn der Anbieter zum Zeitpunkt des Online-Coachings keine entsprechende Zulassung hatte, können wir Deine Ansprüche geltend machen. Experten zur Folge, haben aber nur die wenigsten Coaching eine solche Zulassung nach dem FernUSG und deshalb stehen Deine Chancen wirklich gut, das Geld zurück zu fordern.
Gilt das auch für Unternehmer und Selbstständige?
Ja, auch B2B-Coaching-Verträge können betroffen sein.
Wie läuft der Rückforderungsprozess ab?
Sie eröffnen ein Mandantenkonto, laden Ihre Unterlagen hoch und unsere Anwälte prüfen Ihren Fall.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um eine erfolgreiche Rückforderung und Deine Ansprpche an den Coaching-Anbieter geltend machen zu können, benötigen wir ein paar Unterlagen von Dir. Dazu gehören der Coaching-Vertrag und alle zugehörigen anderen Unterlagen, wie NDAs, Rechnungen etc.. Du kannst diese Dokumente ganz bequem in Deinem Mandanten-Konto hochladen und uns zur Verfügung stellen.
Wie lange dauert die Prüfung meines Falls?
In der Regel erhältst Du innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung. Sobald Du alle Unterlagen in Deinem Mandanten-Bereich hochgeladen hast, können wir recht schnell prüfen, ob Du Dein Geld zurück fordern kannst.
Muss ich vorab Kosten zahlen?
Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Die Rechtskosten müssen dann in der Regel vom Beklagten bzw dem Coach getragen werden, weil dieser unrechtmäßig gehandelt hat. Auch die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten in der Regel.
Was passiert, wenn der Coaching Anbieter nicht zurück zahlt?
Wir setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch, sollte der Coaching-Anbieter nicht zahlen. Es ist davon auszugehen, dass das in einigen Fällen leider notwendig sein wird, gerade dann wenn viele Betroffene Kunden gleichzetig Ansprüche geltend machen.
Kann ich auch bereits gezahlte Beträge vom Coach zurückfordern?
Ja, auch bereits gezahlte Beträge für das Coaching-Angebot können zurückgefordert werden, wenn der Vertrag nichtig ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Anbieter keine Zulassung laut FernUSG vorweisen kann.
Wie sicher ist mein Erfolg?
Die Erfolgsaussichten sind sehr gut, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
So einfach geht's
- 1Wenn Du bereit bist, Dein Geld vom Coaching-Anbieter zurück zu fordern, dann kannst Du das ganz einfach, schnell und unkomliziet mit coachinganwalt.com tun
- 2Klicke auf den grünen Button oben rechts "jetzt Geld zurück fordern"
- 3Du gelangst auf unsere Registrierungsseite und musst nichts weiter tun, als Deine Mailadresse einzutippen und ein Passwort zu wählen.
- 4Und schon bist Du drin. Jetzt noch Deine persönlichen Daten einpflegen.
- 5Im nächsten Schritt kannst Du alle benötigten Unterlagen wie Rechnungen und den Coaching-Vertrag hochladen.
- 6Wir kümmern uns um den Rest. Wenn wir noch Fragen haben, melden Wir uns bei Dir.
- 7Jetzt musst Du je nach Anfrage-Aufkommen 5-10 Tage warten.
- 8Dann bekommst Du von uns die Abschlussdokumente.
- 9Jetzt warten wir gemeinsam auf den Zahlungseingang und klagen falls notwendig den Betrag für Dich ein.
unsere Mission
Nicht gegen Online-Coachings - aber für Gerechtigkeit im digitalen Bildungsmarkt
Unsere Mission ist es, Betroffene vor den rechtlichen und finanziellen Folgen unseriöser Online-Coaching-Angebote zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
In einem Markt, der zunehmend von aggressivem Marketing, intransparenten Vertragsbedingungen und fehlenden gesetzlichen Zulassungen geprägt ist, setzen wir uns konsequent für Menschen ein, die Opfer unzulässiger Coaching-Verträge geworden sind.
Wir vertreten Mandanten, die sich getäuscht, übervorteilt oder rechtlich übergangen fühlen – unabhängig davon, ob sie Verbraucher, Selbstständige oder Unternehmer sind.
Mit fundiertem juristischen Know-how, tiefem Verständnis der Coaching-Branche und einem klaren Blick auf aktuelle Urteile und Gesetzeslagen – wie dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) – schaffen wir für unsere Mandanten echte Handlungsmöglichkeiten.
Unsere Arbeit ist nicht nur juristisches Handwerk – sie ist Ausdruck unseres Verständnisses von Verantwortung, Fairness und Aufklärung in der digitalen Bildungswelt. Wir sehen uns als verlässliche Partner an der Seite unserer Mandanten, die nicht nur nach Paragrafen handeln, sondern auch Haltung zeigen – gegen Abzocke, für Recht und Gerechtigkeit.
Unsere drei zentralen Ziele:
- Rechtssicherheit schaffen:
Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen Regelungen zum Fernunterricht konsequent durchgesetzt werden – auch gegenüber Anbietern, die diese bewusst ignorieren oder umgehen. Jeder Mandant hat Anspruch auf einen rechtssicheren Vertrag und transparente Bedingungen. - Vertrauen wiederherstellen:
Wer mehrere tausend Euro für ein Coaching zahlt, erwartet messbaren Nutzen und Professionalität. Wir helfen Mandanten, dieses Vertrauen zurückzugewinnen – durch rechtliche Aufklärung, konsequente Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen und individuell zugeschnittene Beratung. - Präzedenzfälle schaffen, um den Markt zu verändern:
Mit jedem erfolgreich geführten Verfahren tragen wir dazu bei, die Coaching-Branche langfristig zu verändern – hin zu mehr Seriosität, Transparenz und Verbraucherschutz. Wir vertreten nicht nur Einzelne, sondern wirken aktiv an einer rechtlichen Aufarbeitung systematischer Missstände mit.